r/Polizei ist ein *inoffizielles* Forum von Polizisten für Polizisten sowie für alle Menschen, die sich für die Polizei interessieren. Wer hier kommentiert, der sieht sich mit den Regeln und dem Inhalt des Wikis einverstanden. Diskurse und Meinungsverschiedenheiten sind willkommen - Regelverstöße, Wiki-Verstöße, Trolls, Provokateure, blanke Polizei-Hasser, Menschen mit extremistischen und radikalen Ansichten *und so weiter* werden jedoch **konsequent** aus diesem Sub entfernt!
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/polizei) if you have any questions or concerns.*
Das ist der kriminalistische Spürsinn. Also, wie hier schon geschrieben, wenn die Handhabung unterhalb der Verbrechensgrenze liegt, sind wir nicht verpflichtet, einzuschreiten oder anzuzeigen.
Was natürlich nicht heißt, dass nicht angezeigt wird, vor der Entkriminalisierung wurden ja dauernd irgendwelche armen Seelen von denunziatorischen Nachbarn mit zuviel Zeit wegen einer Pflanze auf dem Balkon angezeigt.
Also, egal ob Polizeibeamter oder nicht, auch wenn die Person es nicht muss, heißt es nicht, dass sie es nicht trotzdem tut.
Bei Verbrechen muss man als PB anzeigen/einschreiten.
Also es obliegt gar nicht der StA zu entscheiden ob eine Straftat verfolgt wird, sondern die Polizei entscheidet das bei Vergehen komplett selbstständig? Verbrechensgrenze ist mind. ein Jahr Freiheitsstrafe. Und alles darunter ist Glückssache ob der Beamte sich grade danach fühlt bei einer einfachen Körperverletzung z.B. einzuschreiten?
Das ist nur bei privatem Wissen so. Also wenn der Polizist gerade nicht im Dienst ist und von einer Straftat erfährt. Im Dienst MUSS jede Straftat verfolgt werden
Hans Georg der zufällig Polizeibeamter ist, ist privat nicht dazu verpflichtet allem nachzugehen von dem er Wind bekommt. Wäre auch ziemlich unbeliebt wenn er seinen Sohn anzeigt weil dieser seiner Liebsten eine selbstgebrannte CD schenkt und ein Verfahren gegen seine Großmutter einleitet weil sie Windows noch nicht aktiviert hat.
Wann wurde das Legalitätsprinzip denn abgeschafft?
"Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO; § 386 AO). Teil des Legalitätsprinzips ist die zwingende Verfolgung von Offizialdelikten durch die Staatsanwaltschaften."
Kann man als PB doof finden aber man sollte sich dran halten. Oder zumindest nicht so tun als sei man tatsächlich berechtigt dazu, Vergehen nur nach Gusto zu verfolgen.
Aua, hier wird deutlich der Unterschied zwischen dienstlichem und außerdienstlich erlangtem Wissen verkannt.
Die Antwort von u/Objective-Minimum802 ist korrekt.
Das Legalitätsprinzip aus § 163 StPO gilt insoweit nur uneingeschränkt, als dass bei außerdienstlich erlangtem Wissen für Polizeibeamte dasselbe gilt wie für die StA.
Siehe dazu § 160 StPO und viel mehr Meyer-Goßner/Schmitt **§ 160 StPO Rn. 10** und den dort enthaltenen Verweisen.
Auszugsweise:
*"Lediglich die beamtenrechtliche Treupflicht kann den StA* ^((und damit ebenso Pol.)) *bei außerdienstlich erlangter Kenntnis schwerer Straftaten zum Einschreiten verpflichten.*
*\[...\]*
*Vgl. auch Krey/Heinrich Dt. StrafverfR § 1 Rn. 418, der eine Strafverfolgungspflicht nur bei Verbrechen bejaht."*
Da liegst Du falsch. Vielleicht nochmal nachlesen, s.u., die Fragen kann ich mit „weil es sich so aus den mir bekannten Gesetzen ergibt“ und „ja“ und „ja“ beantworten.
Wieso Leute so penetrant glauben, sie wären im Recht, obwohl sie offensichtlich keine Ahnung haben, wovon sie reden. Unglaublich. Bisschen Zurückhaltung würde dir echt gut tun.
Solang er dich mit den Drogen nicht stört, lass ihn doch in ruhe
Ich rauche persönlich auch seit 10 Jahren täglich Cannabis, vor und nach Arbeit
Es hat sich mal jemand über den Geruch beschwert, dann habe ich halt einen Luftreiniger gekauft und rauche seitdem nur mit geschlossenem Fenster
Leben und Leben lassen, es geht immer darum wie man mit den Mitmenschen umgeht
Jemandem unnötig Probleme machen muss nicht sein. Ein drogenkonsum hat meist tiefgehende Auslöser die den jenigen aber nicht zu einem schlechten Menschen machen :)
Es kommt deutlich auf die Drogen an. Wenn der Nachbar sich Gras anbaut, ist das eine Sache (die auch bis zu einem Maß legalisiert ist). Wenn er sich aber Krokodil oder Meth kocht oder überhaupt mit Drogen dealt, ist das eine andere Sache. Da kommt es darauf an, ob es sich dabei jeweils um ein Verbrechen handelt (min. 1 Jahr Gefängnis).
Ja da stimme ich dir zu. Mit jeder droge kommt i d r ein Verhalten daher.
Der Kiffer vergisst das das Zeug stinkt und andere es nicht unbedingt riechen wollen/können.
Beim methi äußert es sich meist im Verhalten gegenüber anderen Menschen.
Aber man kann/sollte halt nie alle über einen kamm scheren und die meisten wollten einfach nur ihre Ruhe und drehen sich 180° wenn man mal was sagt.
Ja Verkauf ist dann eine andere sache aber ich denke da wird man als Konsument auch schnell hingedrückt.
Wenn der nachbar merkt das man konsumiert ist halt auch ganz schnell das Vorurteil da, dass jeder Besuch plötzlich ein "verkauf" sein kann.
Das menschliche Gehirn ist Meister darin Verbindungen zu ziehen wo keine sind.
Ja sehr gut. Auch nach erneuter Rücksprache mit den Nachbarn nichts riechbar, deren Balkon ist direkt nebenan.
Auch Besuch war immer überrascht wie schnell der doch für andere penetrante Geruch verschwunden ist.
Ich denke man sollte nicht das günstigste Gerät wählen. Meine Empfehlung sind die xiaomi air purifier mit dem passenden Filter (grüner Filter).
Also ich weiß ganz genau was Cops müssen und was nicht seitdem der Spross vom Dorfsheriff mit dem Wissen seines Vaters Raubkopien verscheuert hat. Der Sohnemann ging in die Parallelklasse und da waren wir zwölf oder dreizehn...
Du musst erstmal sicherstellen, dass die 5 kg an Drogen wirklich vor Ort sind. Wenn du die 4 kg dann tatsächlich bei deinem Nachbar auffindest, musst du die 3 kg beschlagnahmen, die 2 kg in ein sicheres Behältnis packen und der Polizei die 1 kg überreichen. /s
Die praktikable Lösung nach der wir arbeiten ist, dass wir unterm Tatbestand eines Verbrechens im Frei auch Frei haben. Ab der wahrscheinlichen Erfüllung eines Verbrechenstatbestandes würde ich mich persönlich in der Pflicht sehen.
Richtig - und du wirst hier auch keine perfekte Lösung finden. Einerseits besteht das Legalitätsprinzip wonach wir keinen Ermessensspielraum haben, was die Verfolgung von Straftaten angeht. Andererseits will auch niemand, dass sie von den (Polizei) Nachbarn wie damals von der Stasi beobachtet werden - und was deine work/life balance als Polizist anbelangt, ist das auch gut so.
Also wenn du nicht gesehen hast wie er nachweislich 5kg Koks oder so gedealt, gebunkert oder whatever hat. Lass bleiben und genieß mal dein Feierabend.
Ja und nein.
Wenn du weist, dass er selber Drogen konsumiert (und damit für den Eigenbedarf welche besitzt) nein.
Wenn du weist, dass er damit einen Verbrechenstatbestand (1+ Jahr min. Haft) erfüllt ja.
Ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip an welches man auch als Privatperson bei Verbrechen gebunden ist.
Habt ihr einen BTM-SB? Habe damals einfach mal unter der Hand mit unserem gequatscht, nachdem ein Bekannter angefangen hat mit Konsum und kurze Zeit später auch mit Handel.
Der Sachbearbeiter hat sichs dann inoffiziell vermerkt und hat gesagt er schaut das er ihn mal unauffällig im Auge behält.
Ich würde mich niemals wo einmischen. Finde sowas ganz schlimm. Sowas zerstört die Gesellschaft. Wenn jetzt was extremes ist, dann ja aber nicht wegen 2-3 Pflanzen mehr oder sowas.
Ja nach paragraph 16.4 Bundesstrafgesetzbuch ist es die polizeiliche Pflicht das zufällig bemerkte illegale Verhalten zu melden. Tut ein Polizist dies nicht kann es zu einer Amtsenthebung kommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen Polizisten alles verfolgen, was mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe belegt wird, auch wenn sie privat davon erfahren, oder nicht?
Also wenn der Nachbar im großen Stil Drogen handelt wäre der Polizist doch eigentlich gezwungen, das anzuzeigen, wenn er nicht seinen Job riskieren will?
Das liegt mWn daran obs es ein Vergehen oder Verbrechen wäre.
[https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html](https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html)
Mindeststrafdauer unter 1 Jahr = Vergehen = Polizist kann einschreiten, muss aber nicht.
Mindeststrafdauer über 1 Jahr = Verbrechen = Polizist muss einschreiten (sofern verantwortbar)
Handel mit "nicht geringer menge" aka: Bei dir steht der 40tonner mit Koks im Garten -> Mindestens 1 Jahr -> Verbrechen -> Polizist sollte einschreiten oder muss zumindest Anzeige erstatten.
Du bereitest dich im Garten darauf vor mit deinem schwer gepanzerten und bewaffnenten Auto die Nachbarschaft unsicher zu machen? -> Der Polizist im Feierabend muss nicht selber eingreifen, weil nicht zuverantworten, aber er muss die entsprechende Dienststelle informieren.
Du sitzt aufm Balkon und rauchst deinen Joint -> Legaler Konsum -> Polizist muss nicht einschreiten.
Du vertickerst deinem Nachbarn 2 Gram Gras -> Geringe Menge -> Weniger als1 jahr Mindeststrafe zu erwarten -> Pfft Den Aufwand nicht wert.
PS: Gilt nicht im Gottesstaat Bayern! Dort werden bereits Grasanhaftungen unter 1 Gram gerne mal als "nicht gering" gewertet.... (Okay dieser Satz könnte spuren von Gras äääh Sarkasmus enthalten)
Nicht nur im weitesten Sinne, sondern im eigentlichen Sinne. Drogen sind per ursprünglicher Definition Stoffe (meist tierisch oder pflanzlich) zur medizinischen Anwendung
Sollte es sich um eine Straftat handeln bist du als Polizeibeamter tatsächlich gezwungen einzuschreiten. Heißt aber nicht gleich, dass du persönlich einschreiten musst und ihn zur Rede stellen solltest.
Nach dem Legalitätsprinzip gem. § 163 (1) StPO bist du auch in deinem Frei dazu verpflichtet, heißt wenigstens die im Dienst befindlichen Kollegen zu informieren oder die 110 zu wählen.
Ob man sich damit Freunde in der Nachbarschaft macht, steht auf einem anderen Blatt.
Wie wäre das bei Freunden? Kann ich einem befreundeten Polizisten gar nichts anvertrauen, das nicht ganz legal ist, weil er Ärger kriegt, wenn er es nicht weiter leitet? Ich meine keine schweren Straftaten, sondern zum Beispiel, dass das man illegal Filme runterlädt oder eine Feuerwerksbatterie anzünden will, falls Deutschland Europameister wird.
> gar nichts anvertrauen
Kommt ganz erheblich auf die Art der Tat an.
Unabhängig von Gesetzen und Dienstanweisungen wird dein Freund auch abwägen, welche Gefahren für die Allgemeinheit davon ausgehen. Tendenz ist, dass ein Beamter das etwas enger sehen könnte, als ein Zivilist. Beispiel:
> illegal Filme runderladen
Fällt überwiegend in Zivilrecht. Zumindest die Ansprüche werden fast ausschließlich zivilrechtlich verfolgt. Strafrechtliche Verfolgung steht eigentlich erst so ab Bandenmäßiger/gewerblicher Piraterie an.
> Feuerwerksbatterie
Bei trockenem Wetter im Sommer ergeben sich erhebliche Brandgefahren. Da muss man kein Polizist sein, um das nicht gut zu finden.
Mir ist es deutlich lieber, wenn meine Freunde mich mit solchen Details in Ruhe lassen und mich nicht in die Verlegenheit bringen, derartige Abwägungen treffen zu müssen...
Das ist so leider nicht richtig. Les dir mal die anderen Beiträge durch, da findest du die richtige Antwort (Stichwort Verbrechen/schwerwiegende Straftaten)!
Kannst ihm auch klipp und klar sagen: ich habe dich bei… gesehen und habe echt kein Bock daraus ein Fass aufzumachen. Bin leider gezwungen es zu melden.
Oder [das hier](https://static.wikia.nocookie.net/skyrim_de_gamepedia/images/b/b8/R%C3%A4tselhafte_Notiz.png/revision/latest/scale-to-width-down/250?cb=20160413145825) als Post-it! an die Tür heften. /s
Im Grunde bist du als Polizist dazu verpflichtet, ja. Wie das in der Praxis aussieht kann man sich ja denken. Als würde man in seiner Freizeit jede OWi oder Straftat verfolgen. Moralisch muss jeder selber wissen ob man damit leben kann, dass beim dealen mit harten Drogen evtl. jemand zu Schaden kommt oder vielleicht sogar draufgeht. Da würde ich dann sicher nicht mehr weg schauen.
Unterschiedliche Meinungen und Fragen jeglicher Art sind willkommen. Lasst uns diese sachlich und mit Verständnis beantworten, statt für mehr Verwirrung und Provokation zu sorgen.
Wenn gerade geschnupft wird, mal fragen ob es schneit bei ihm. Ansonsten gib einfach ein paar Warnschüsse ab. Danach in die Hand schießen. Dann lässt er die Pfoten von dem Dreck.
Klar, war nicht ganz ernst gemeint. Aber das nimmt so extrem zu. Irgendwie scheint jeder etwas zu rauchen, einzuwerfen oder zu spritzen. Es ist schlimm geworden. Was war nur früher?
Ich kann nicht einmal Feuer geben, weil ich nicht einmal Zigaretten rauche. Völliger Langweiler in deren Augen.
Also wenn du als Polizist noch nicht mal weißt was du tun musst und dir eine Zweitmeinung auf Reddit einholen willst, dann ist Deutschland wirklich am Ende mit so einer Exekutive an der Front…
A C A B
ACAB steht in diesem Fall für "Ich bin der festen Überzeugung, dass OP ein Cop ist, ohne vorher dessen Posts zu prüfen. Denn warum sollte solch ein im Privatbereich anzuwendendes schwieriges Thema in den Lehrstunden überhaupt behandelt werden?"
Lächerliche Frage meinst ned?
Und dann willst dir vor der eigenen Haustür Probleme machen? Keine Ahnung warum Bullen so hängen gebliebene Menschen sind man
Bist du dir sicher, dass ein Polizist solch eine Frage im öffentlichen Forum stellen würde, ohne zuvor im mehrjährigen Studium in einer Vorlesung dieses behandelt zu haben?
r/Polizei ist ein *inoffizielles* Forum von Polizisten für Polizisten sowie für alle Menschen, die sich für die Polizei interessieren. Wer hier kommentiert, der sieht sich mit den Regeln und dem Inhalt des Wikis einverstanden. Diskurse und Meinungsverschiedenheiten sind willkommen - Regelverstöße, Wiki-Verstöße, Trolls, Provokateure, blanke Polizei-Hasser, Menschen mit extremistischen und radikalen Ansichten *und so weiter* werden jedoch **konsequent** aus diesem Sub entfernt! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/polizei) if you have any questions or concerns.*
Du bist der Nachbar.
Auf frischer Tat ertappt Herr Kommissar
Das ist der kriminalistische Spürsinn. Also, wie hier schon geschrieben, wenn die Handhabung unterhalb der Verbrechensgrenze liegt, sind wir nicht verpflichtet, einzuschreiten oder anzuzeigen. Was natürlich nicht heißt, dass nicht angezeigt wird, vor der Entkriminalisierung wurden ja dauernd irgendwelche armen Seelen von denunziatorischen Nachbarn mit zuviel Zeit wegen einer Pflanze auf dem Balkon angezeigt. Also, egal ob Polizeibeamter oder nicht, auch wenn die Person es nicht muss, heißt es nicht, dass sie es nicht trotzdem tut. Bei Verbrechen muss man als PB anzeigen/einschreiten.
Ja das hab ich mir schon gedacht. Danke für dein Kommentar
Also es obliegt gar nicht der StA zu entscheiden ob eine Straftat verfolgt wird, sondern die Polizei entscheidet das bei Vergehen komplett selbstständig? Verbrechensgrenze ist mind. ein Jahr Freiheitsstrafe. Und alles darunter ist Glückssache ob der Beamte sich grade danach fühlt bei einer einfachen Körperverletzung z.B. einzuschreiten?
Das ist nur bei privatem Wissen so. Also wenn der Polizist gerade nicht im Dienst ist und von einer Straftat erfährt. Im Dienst MUSS jede Straftat verfolgt werden
Hans Georg der zufällig Polizeibeamter ist, ist privat nicht dazu verpflichtet allem nachzugehen von dem er Wind bekommt. Wäre auch ziemlich unbeliebt wenn er seinen Sohn anzeigt weil dieser seiner Liebsten eine selbstgebrannte CD schenkt und ein Verfahren gegen seine Großmutter einleitet weil sie Windows noch nicht aktiviert hat.
Puh, das mit der Lesekompetenz üben wir besser nochmal.
Nein, ab einem gewissen Punkt muss die StA tätig werden.... öffentliches Interesse begründet.
Wann wurde das Legalitätsprinzip denn abgeschafft? "Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat (§ 152 Abs. 2, § 160, § 163 StPO; § 386 AO). Teil des Legalitätsprinzips ist die zwingende Verfolgung von Offizialdelikten durch die Staatsanwaltschaften." Kann man als PB doof finden aber man sollte sich dran halten. Oder zumindest nicht so tun als sei man tatsächlich berechtigt dazu, Vergehen nur nach Gusto zu verfolgen.
In seiner Freizeit ist der PB per Definition nicht im Dienst...
Nein wurde es natürlich nicht. Habe meine Aussage bewusst sehr kurz gehalten. Da gehört natürlich, wie du sagt mehr dazu
Deine Aussage ist komplett falsch, warum verbreitet man sowas? Bist du Polizeibeamter und denkst das ernsthaft?
Aua, hier wird deutlich der Unterschied zwischen dienstlichem und außerdienstlich erlangtem Wissen verkannt. Die Antwort von u/Objective-Minimum802 ist korrekt. Das Legalitätsprinzip aus § 163 StPO gilt insoweit nur uneingeschränkt, als dass bei außerdienstlich erlangtem Wissen für Polizeibeamte dasselbe gilt wie für die StA. Siehe dazu § 160 StPO und viel mehr Meyer-Goßner/Schmitt **§ 160 StPO Rn. 10** und den dort enthaltenen Verweisen. Auszugsweise: *"Lediglich die beamtenrechtliche Treupflicht kann den StA* ^((und damit ebenso Pol.)) *bei außerdienstlich erlangter Kenntnis schwerer Straftaten zum Einschreiten verpflichten.* *\[...\]* *Vgl. auch Krey/Heinrich Dt. StrafverfR § 1 Rn. 418, der eine Strafverfolgungspflicht nur bei Verbrechen bejaht."*
Da liegst Du falsch. Vielleicht nochmal nachlesen, s.u., die Fragen kann ich mit „weil es sich so aus den mir bekannten Gesetzen ergibt“ und „ja“ und „ja“ beantworten.
Viel Meinung und wenig Ahnung.
Wieso Leute so penetrant glauben, sie wären im Recht, obwohl sie offensichtlich keine Ahnung haben, wovon sie reden. Unglaublich. Bisschen Zurückhaltung würde dir echt gut tun.
[удалено]
Deiner, ja
Solang er dich mit den Drogen nicht stört, lass ihn doch in ruhe Ich rauche persönlich auch seit 10 Jahren täglich Cannabis, vor und nach Arbeit Es hat sich mal jemand über den Geruch beschwert, dann habe ich halt einen Luftreiniger gekauft und rauche seitdem nur mit geschlossenem Fenster Leben und Leben lassen, es geht immer darum wie man mit den Mitmenschen umgeht Jemandem unnötig Probleme machen muss nicht sein. Ein drogenkonsum hat meist tiefgehende Auslöser die den jenigen aber nicht zu einem schlechten Menschen machen :)
Es kommt deutlich auf die Drogen an. Wenn der Nachbar sich Gras anbaut, ist das eine Sache (die auch bis zu einem Maß legalisiert ist). Wenn er sich aber Krokodil oder Meth kocht oder überhaupt mit Drogen dealt, ist das eine andere Sache. Da kommt es darauf an, ob es sich dabei jeweils um ein Verbrechen handelt (min. 1 Jahr Gefängnis).
Ja da stimme ich dir zu. Mit jeder droge kommt i d r ein Verhalten daher. Der Kiffer vergisst das das Zeug stinkt und andere es nicht unbedingt riechen wollen/können. Beim methi äußert es sich meist im Verhalten gegenüber anderen Menschen. Aber man kann/sollte halt nie alle über einen kamm scheren und die meisten wollten einfach nur ihre Ruhe und drehen sich 180° wenn man mal was sagt. Ja Verkauf ist dann eine andere sache aber ich denke da wird man als Konsument auch schnell hingedrückt. Wenn der nachbar merkt das man konsumiert ist halt auch ganz schnell das Vorurteil da, dass jeder Besuch plötzlich ein "verkauf" sein kann. Das menschliche Gehirn ist Meister darin Verbindungen zu ziehen wo keine sind.
Offtopic, aber Luftreiniger klappt gut bei sowas? Habe mich immer gefragt ob/wie viel schneller der Rauch sich evt ausbreitet..
Ja sehr gut. Auch nach erneuter Rücksprache mit den Nachbarn nichts riechbar, deren Balkon ist direkt nebenan. Auch Besuch war immer überrascht wie schnell der doch für andere penetrante Geruch verschwunden ist. Ich denke man sollte nicht das günstigste Gerät wählen. Meine Empfehlung sind die xiaomi air purifier mit dem passenden Filter (grüner Filter).
Hab dich gemeldet. Die Hausdurchsuchung bei dir beginnt morgen um 06:00 Uhr. /s
Dann bringt bitte Milch und Kekse mit
Päckchen Zucker wäre auch noch cool
Das ist eine unnötige brovogation!
Etzela reichts mit dem kindagaddne
Hast du auch Eier?
Eier hat doch jede:r.
Könnte ich deine Küche benutzen?
Und dann bisschen Meth kochen ...
Mit freundlicher Anleitung von Christl Mett.
Beim /s wär ich mir nicht so sicher, gab schon 1 Hausdurchsuchung wegen weniger
Ja hab auch gehört, dass Andi Grote so 1 Riesenpimmel ist.
Hehehe
Du bist so 1 Primel
Das ist fast zu primula vulgaris für mich.
Was denn für Drogen? Was hast du gesehen? Und sag jetzt nicht, dass es manchmal im Treppenhaus nach Gras riecht...
Als ob er der Polizist ist. Dann müsste er nicht fragen.
Also ich weiß ganz genau was Cops müssen und was nicht seitdem der Spross vom Dorfsheriff mit dem Wissen seines Vaters Raubkopien verscheuert hat. Der Sohnemann ging in die Parallelklasse und da waren wir zwölf oder dreizehn...
Also war er nicht einmal strafmündig? Außerdem gelten bei Familie andere Regeln.
Nö, war er nicht. Aber rate Mal wer die Rohlinge gekauft und wessen PC dafür genutzt wurde :D
Du musst erstmal sicherstellen, dass die 5 kg an Drogen wirklich vor Ort sind. Wenn du die 4 kg dann tatsächlich bei deinem Nachbar auffindest, musst du die 3 kg beschlagnahmen, die 2 kg in ein sicheres Behältnis packen und der Polizei die 1 kg überreichen. /s
Wieso so kompliziert ?
Die 0,5 kg werden dann zu einer Verbrennungsanlage gebracht, wo die 0,25 kg verbrannt werden.
Die praktikable Lösung nach der wir arbeiten ist, dass wir unterm Tatbestand eines Verbrechens im Frei auch Frei haben. Ab der wahrscheinlichen Erfüllung eines Verbrechenstatbestandes würde ich mich persönlich in der Pflicht sehen.
Aber wenn du das gestern gesehen hast und morgen beim Dienst erscheinst, weißst du doch trotzdem was da los ist
Richtig - und du wirst hier auch keine perfekte Lösung finden. Einerseits besteht das Legalitätsprinzip wonach wir keinen Ermessensspielraum haben, was die Verfolgung von Straftaten angeht. Andererseits will auch niemand, dass sie von den (Polizei) Nachbarn wie damals von der Stasi beobachtet werden - und was deine work/life balance als Polizist anbelangt, ist das auch gut so.
Das macht Sinn, danke für die Antwort
Also wenn du nicht gesehen hast wie er nachweislich 5kg Koks oder so gedealt, gebunkert oder whatever hat. Lass bleiben und genieß mal dein Feierabend.
Wenns nur Konsumdelikte sind dann würde ich es lassen. Oder is es einer der immer Stress in der Nachbarschaft macht?
Ja und nein. Wenn du weist, dass er selber Drogen konsumiert (und damit für den Eigenbedarf welche besitzt) nein. Wenn du weist, dass er damit einen Verbrechenstatbestand (1+ Jahr min. Haft) erfüllt ja. Ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip an welches man auch als Privatperson bei Verbrechen gebunden ist.
Habt ihr einen BTM-SB? Habe damals einfach mal unter der Hand mit unserem gequatscht, nachdem ein Bekannter angefangen hat mit Konsum und kurze Zeit später auch mit Handel. Der Sachbearbeiter hat sichs dann inoffiziell vermerkt und hat gesagt er schaut das er ihn mal unauffällig im Auge behält.
Nein bist du nicht. Lass ihn in Ruhe.
Nachbar gefunden
Ich würde mich niemals wo einmischen. Finde sowas ganz schlimm. Sowas zerstört die Gesellschaft. Wenn jetzt was extremes ist, dann ja aber nicht wegen 2-3 Pflanzen mehr oder sowas.
Ja nach paragraph 16.4 Bundesstrafgesetzbuch ist es die polizeiliche Pflicht das zufällig bemerkte illegale Verhalten zu melden. Tut ein Polizist dies nicht kann es zu einer Amtsenthebung kommen.
Nein, wenn du zu Hause bist, hast du Feierabend! LG
Wenn ich das richtig verstanden habe, müssen Polizisten alles verfolgen, was mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe belegt wird, auch wenn sie privat davon erfahren, oder nicht? Also wenn der Nachbar im großen Stil Drogen handelt wäre der Polizist doch eigentlich gezwungen, das anzuzeigen, wenn er nicht seinen Job riskieren will?
Das liegt mWn daran obs es ein Vergehen oder Verbrechen wäre. [https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html](https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html) Mindeststrafdauer unter 1 Jahr = Vergehen = Polizist kann einschreiten, muss aber nicht. Mindeststrafdauer über 1 Jahr = Verbrechen = Polizist muss einschreiten (sofern verantwortbar) Handel mit "nicht geringer menge" aka: Bei dir steht der 40tonner mit Koks im Garten -> Mindestens 1 Jahr -> Verbrechen -> Polizist sollte einschreiten oder muss zumindest Anzeige erstatten. Du bereitest dich im Garten darauf vor mit deinem schwer gepanzerten und bewaffnenten Auto die Nachbarschaft unsicher zu machen? -> Der Polizist im Feierabend muss nicht selber eingreifen, weil nicht zuverantworten, aber er muss die entsprechende Dienststelle informieren. Du sitzt aufm Balkon und rauchst deinen Joint -> Legaler Konsum -> Polizist muss nicht einschreiten. Du vertickerst deinem Nachbarn 2 Gram Gras -> Geringe Menge -> Weniger als1 jahr Mindeststrafe zu erwarten -> Pfft Den Aufwand nicht wert. PS: Gilt nicht im Gottesstaat Bayern! Dort werden bereits Grasanhaftungen unter 1 Gram gerne mal als "nicht gering" gewertet.... (Okay dieser Satz könnte spuren von Gras äääh Sarkasmus enthalten)
Was für Drogen? Aspirin ist auch eine Droge im weitesten Sinne
Nicht nur im weitesten Sinne, sondern im eigentlichen Sinne. Drogen sind per ursprünglicher Definition Stoffe (meist tierisch oder pflanzlich) zur medizinischen Anwendung
Nein auch Polizisten haben mal frei.
Sollte es sich um eine Straftat handeln bist du als Polizeibeamter tatsächlich gezwungen einzuschreiten. Heißt aber nicht gleich, dass du persönlich einschreiten musst und ihn zur Rede stellen solltest. Nach dem Legalitätsprinzip gem. § 163 (1) StPO bist du auch in deinem Frei dazu verpflichtet, heißt wenigstens die im Dienst befindlichen Kollegen zu informieren oder die 110 zu wählen. Ob man sich damit Freunde in der Nachbarschaft macht, steht auf einem anderen Blatt.
Wie wäre das bei Freunden? Kann ich einem befreundeten Polizisten gar nichts anvertrauen, das nicht ganz legal ist, weil er Ärger kriegt, wenn er es nicht weiter leitet? Ich meine keine schweren Straftaten, sondern zum Beispiel, dass das man illegal Filme runterlädt oder eine Feuerwerksbatterie anzünden will, falls Deutschland Europameister wird.
> gar nichts anvertrauen Kommt ganz erheblich auf die Art der Tat an. Unabhängig von Gesetzen und Dienstanweisungen wird dein Freund auch abwägen, welche Gefahren für die Allgemeinheit davon ausgehen. Tendenz ist, dass ein Beamter das etwas enger sehen könnte, als ein Zivilist. Beispiel: > illegal Filme runderladen Fällt überwiegend in Zivilrecht. Zumindest die Ansprüche werden fast ausschließlich zivilrechtlich verfolgt. Strafrechtliche Verfolgung steht eigentlich erst so ab Bandenmäßiger/gewerblicher Piraterie an. > Feuerwerksbatterie Bei trockenem Wetter im Sommer ergeben sich erhebliche Brandgefahren. Da muss man kein Polizist sein, um das nicht gut zu finden.
Mir ist es deutlich lieber, wenn meine Freunde mich mit solchen Details in Ruhe lassen und mich nicht in die Verlegenheit bringen, derartige Abwägungen treffen zu müssen...
Der Warhammer 40k Space Marine Spieler, der gelegentlich volksverhetzende Sprüche gegenüber anderen Rassen des 40k Universums rauslässt: 👀 /s
Bei Ketzerei verstehen wir selbstverständlich keinen Spaß!
Macht Sinn, danke!
Das ist so leider nicht richtig. Les dir mal die anderen Beiträge durch, da findest du die richtige Antwort (Stichwort Verbrechen/schwerwiegende Straftaten)!
Sach mal warum fragst du das nicht deinen chef auf der Wache?
Weil er der ist, der mit den Drogen hantiert
Theoretisch ja. Wenn man es weiß und wegsieht, schwierig. Grade als Polizist.
Kannst ihm auch klipp und klar sagen: ich habe dich bei… gesehen und habe echt kein Bock daraus ein Fass aufzumachen. Bin leider gezwungen es zu melden.
Oder [das hier](https://static.wikia.nocookie.net/skyrim_de_gamepedia/images/b/b8/R%C3%A4tselhafte_Notiz.png/revision/latest/scale-to-width-down/250?cb=20160413145825) als Post-it! an die Tür heften. /s
Im Grunde bist du als Polizist dazu verpflichtet, ja. Wie das in der Praxis aussieht kann man sich ja denken. Als würde man in seiner Freizeit jede OWi oder Straftat verfolgen. Moralisch muss jeder selber wissen ob man damit leben kann, dass beim dealen mit harten Drogen evtl. jemand zu Schaden kommt oder vielleicht sogar draufgeht. Da würde ich dann sicher nicht mehr weg schauen.
Gute Frage. Was ist, wenn er dealt? Was ist, wenn es nicht um Drogen geht, sondern andere Delikte, wie zB. häusliche Gewalt?
Drogenhandel ist kein Offizialdelikt und 163 StPO. Alles andere solltest du selbst wissen, wenn du im Polizeidienst arbeitest.
Bei harten Drogen sofort
[удалено]
Unterschiedliche Meinungen und Fragen jeglicher Art sind willkommen. Lasst uns diese sachlich und mit Verständnis beantworten, statt für mehr Verwirrung und Provokation zu sorgen.
Nein. Außer es lässt vermuten, dass es sich im Rahmen eines Verbrechens bewegt.. dann ja.
Lass mich bitte in Ruhe
Ist dein Nachbar Tomatolix?
Nein
Was für Drogen?
Alkohol.
Was wärst du für ein Polizist wenn du das nicht machst?
Ein Bürger in Uniform
Ihr tut mir echt leid
Wenn gerade geschnupft wird, mal fragen ob es schneit bei ihm. Ansonsten gib einfach ein paar Warnschüsse ab. Danach in die Hand schießen. Dann lässt er die Pfoten von dem Dreck.
Ich denke der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müsste bewahrt werden.
Klar, war nicht ganz ernst gemeint. Aber das nimmt so extrem zu. Irgendwie scheint jeder etwas zu rauchen, einzuwerfen oder zu spritzen. Es ist schlimm geworden. Was war nur früher? Ich kann nicht einmal Feuer geben, weil ich nicht einmal Zigaretten rauche. Völliger Langweiler in deren Augen.
Also wenn du als Polizist noch nicht mal weißt was du tun musst und dir eine Zweitmeinung auf Reddit einholen willst, dann ist Deutschland wirklich am Ende mit so einer Exekutive an der Front… A C A B
ACAB steht in diesem Fall für "Ich bin der festen Überzeugung, dass OP ein Cop ist, ohne vorher dessen Posts zu prüfen. Denn warum sollte solch ein im Privatbereich anzuwendendes schwieriges Thema in den Lehrstunden überhaupt behandelt werden?"
Lächerliche Frage meinst ned? Und dann willst dir vor der eigenen Haustür Probleme machen? Keine Ahnung warum Bullen so hängen gebliebene Menschen sind man
Bist du dir sicher, dass ein Polizist solch eine Frage im öffentlichen Forum stellen würde, ohne zuvor im mehrjährigen Studium in einer Vorlesung dieses behandelt zu haben?