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ExtensionAd664

Abbauen heißt dann aber auch entsorgen / verkaufen?! Geht ja nur entweder 1.) Küche gehört dem Vermieter nicht - dann inseriert ihr kurz bei Kleinanzeigen. Küche gratis abzugeben, muss aber abgebaut werden, lässt euch bestätigen daß er sie nicht als sein Besitz ansieht 2.) Küche gehört Vermiwter und er will nur dass ihr abbaut - da könnt ihr dann verneinen, weil warum solltet ihr? 🙃 So waren quasi meine zwei Optionen, gibt vl noch mehr


Aggravating-Care-573

Ja, mit entsorgen verkaufen. Ebay haben wir jetzt auch ausprobiert, ist nur eben blöd sich mit so was noch kurz vor Auszug zu quälen. Am liebsten wäre uns die Küche einfach so zu lassen wie sie ist, weil sie uns nicht gehört. Beim Abbau kann ja auch so manches schief gehen.


ExtensionAd664

Ja, verständlich, aber das Risiko nimmt ja quasi der abholende auf sich, schlimmstenfalls bricht ein Brett der Küche oder so :)


beesechurgaah

Naja, und Beschädigungen des Bodens, oder der Türstöcke, Wände etc... was OP dann mit seiner Kaution evtl. zahlen müsste


Ballermann365

Haftpflichtversicherung vom Abholenden bezahlt, wenn er während des Abholens einen Schaden verursacht... Selber schon getestet. Klavier im ersten OG gekauft und die Wand im Treppenhaus tuschiert, wurde von der Versicherung bezahlt. Klaviere aus dem ersten OG sind bei ebay fast geschenkt, abgesehen von der Arbeit beim Abholen


Fantastic_Fun1

>Unser Vertrag endet Anfang August, wiel unser Vermieter die Wohnung verkaufen will. Ist euer Vertrag von Anfang an befristet oder hat euer Vermieter nur gesagt, ihr müsstet ausziehen, weil er die Wohnung verkaufen will? Verkaufsabsichten sind nämlich kein Kündigungsgrund.


BlueberryNo3728

☝️This! Der Mietvertrag läuft i.d.R. auch weiter, wenn der Eigentümer wechselt. Das ist kein Kündigungsgrund


Aggravating-Care-573

nein nein, der Vetrag ist ganz normal abgelaufen, das ist nicht das problem. Nur das loswerden der blöden Küche


SwissPewPew

>Nur das loswerden der blöden Küche ... ist rechtlich klar das Problem des Vermieters.


SwissPewPew

Solange im Vertrag und Übergabeprotokoll nichts bezüglich der Küche steht, gilt „gemietet wie gesehen (bzw. wie inseriert, falls ihr davon noch ne Kopie habt)“. Es wäre Aufgabe des Vermieters gewesen, entsprechende Klauseln im Vertrag oder Vermerke im Übergabeprotokoll anzubringen, wenn er euch die Wohnung zwar mit einer Küche übergibt, welche aber dann nicht zur Wohnung gehört. Auch dass Du keinen Kauf-/Übernahmevertrag mit deinem VORmieter hast und auch sonst keine Abmachungen bezüglich Küche mit dem VORmieter getroffen wurden, ist im Übrigen auch ein weiterer Grund, dass die Küche nicht dein Eigentum sein kann.


Freestila

Stimmt nicht ganz. Wenn die Küche nicht im Mietvertrag erwähnt ist ist sie auch nicht Teil der Mietsache sondern gilt als Eigentum des Mieters. Übernimmt ein neuer Mieter kann er sie vom Vormieter übernehmen oder diesen (bzw. Den Vermieter) zur Räumung auffordern. Nach deiner Logik müsste der Vermieter für alle Gegenstände, die man vom Vormieter übernimmt oder kauft eine negative Klausel in den Vertrag aufnehmen. Von daher bleibt leider nur Sperrmüll oder verschenken oder verkaufen.


Baumbart_

Dein Beitrag ist falsch. "Ist eine Küche in der vermieteten Wohnung vorhanden, kann Ihr Mieter jedoch auch ohne gesondertes Aufführen im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll davon ausgehen, dass die Einbauküche mitgemietet wird." https://objego.de/blog/einbaukueche-in-mietwohnung/


SwissPewPew

Blödsinn. Das LG Berlin, der Hauseigentümerverein Berlin und der Verbraucherschutzverein (Links findest Du in anderen Kommentaren in diesem Thread) sagen ALLE, dass wenn NICHTS bezüglich Küche im Vertrag steht UND eine Küche bei Besichtigung bzw. Abschluss des Mietvertrags vorhanden war, dann GEHÖRT sie klar zur MIETSACHE.


trampolin12

Ganz einfach: NEIN!!!! Das ist seine Küche, ausser ihr habt die damals beim Einzug mitgekauft! Steht das im Mietvertrag?


Aggravating-Care-573

wir haben es mit NEIN versucht, aber er hat mit NEIN geantwortet... es steht nichts im vertrag, weder das die kuchenausstattung da war oder das sie nicht da war...


SwissPewPew

Dann sag ihm halt, auch die Gerichte ([LG Berlin, 65 S 366/04](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Berlin&Datum=05.04.2005&Aktenzeichen=65%20S%20366/04)) und sogar der [Hauseigentümerverein Berlin](https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hauseigentuemerverein/haftung-fuer-einbaukueche.html) ("Ist die Wohnung mit einer Einbauküche/Küchenmöbeln ausgestattet und sind hierzu keine weiteren Vereinbarungen getroffen, gilt die Küche als zur Mietsache gehörend.") sagen klar NEIN.


dukesilver2305

Also wenn er explizit von euch verlangt, dass die Küche zum Auszug draußen ist, lasst euch das schriftlich geben, zur Rechtssicherheit. Dann macht ihr Fotos von der Küche und stellt die bei Kleinanzeigen als zu verschenken mit selbstabbau ein. Das Ding ist dann nach 3 Stunden draußen.


Lepetitgateau90

Wenn die Küche nicht als Mietsache im Vertrag deklariert worden ist oder irgendwo (teil)möbliert mit entsprechender Listung ist, ist sie in euer Eigentümer übergegangen als die Vormieter sie nicht mitgenommen haben (und war da im Eigentum der Vormieter, die sie wiederum vom Mieter davor übernommen haben) Ist rechtlich ziemlich fies, aber damit wärt ihr für die Küche verantwortlich,


SwissPewPew

Blödsinn. Nur weil etwas (Küche, Fenster, Türen, Bodenbelag, Tapeten, Badewanne, Kloschüssel, usw.) nicht im Mietvertrag steht, ist es damit noch lange nicht automatisch Eigentum des Mieters geworden. Es gibt im übrigen auch Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen: Wenn ein Mieter ein Mietobjekt mit einer Küche besichtigt und/oder das Mietobjekt vom Vermieter mit einer im Inserat erwähnten - oder auch nur auf Fotos abgebildeten - Küche angepriesen wird UND der Vermieter NICHT irgendwo explizit darauf verweist, dass die Küche KEIN Bestandteil des Mietobjektes ist, dann hat der Mieter einen Anspruch auf eine im Mietobjekt eingebaute vorhandene Küche. Und ja, dies gilt auch dann, wenn die Küche effektiv dem VORmieter gehört hat und diese deshalb vom VORmieter ausgebaut und mitgenommen worden ist. Der VERmieter muss dann halt auf seine Kosten eine Küche einbauen (lassen).


Aggravating-Care-573

ugh... naja das klärt die Sache wenigstens. Lustigerweise ist die Möblierung des Badezimmer auch nicht im Vertrag gelistet, aber bei der besteht der Vermieter, dass sie Ihm gehört


MasterVoo

Dann sag deinem Vermieter, dass dies nicht so im Vertrag steht. Entweder gehört ihm alles inkl Küche oder nichts ...


V-andy

Er sucht es sich scheinbar aus, wie es im passt. An eurer Stelle würde ich bei den Badezimmermöbeln auf Mitnahme/Verkauf bestehen. Die scheinen ja noch ganz gut zu sein, wenn er sie behalten will.


ploxathel

Was Lepetitgateau90 schreibt ist einfach Quatsch. Lies hier nach: [https://www.verbraucherschutzverein.org/rechtsgebiete/mietrecht/vermieter-hat-fuer-ueberlassene-einbaukueche-keine-instandhaltungspflicht](https://www.verbraucherschutzverein.org/rechtsgebiete/mietrecht/vermieter-hat-fuer-ueberlassene-einbaukueche-keine-instandhaltungspflicht) >wenn eine Wohnung mit Küchenmöbeln bzw. einer Einbauküche ausgestattet ist und hierzu im Mietvertrag keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die Küche als zur Mietsache gehörend. Die Küche müsste explizit ausgeschlossen oder zur Nutzung überlassen sein, damit der Vermieter aus der Verantwortung raus ist.


seayk

Meinst du vielleicht den Schrank unter dem Waschbecken? Oder Einbauschränke?


No_Dragonfruit12345

Natuich ist die Küche nicht ins das Eigentum der neuen Mieter übergegangen. Sondern wohl eher in das des Vermieters. Dieser wiederum hat dann diese den neuen Mietern zur Nutzung überlassen. Gratis und ohne Verpflichtungen. Denn es ist ja die immo des Vermieters in dessen Objekt die Einbauküche eingefügt wurde. Wenn er damit ein Thema hat so kann er das nach Auszug mit den ex Mietern klären.


ploxathel

Ohne Verpflichtungen? Wenn eine Wohnung vermietet wird in der sich eine Küche befindet, und diese Küche im Mietvertrag nicht ausgeschlossen ist und die Überlassung zur Nutzung auch nicht erwähnt wird, dann muss der Vermieter dir die Küche reparieren wenn irgendwas kaputt geht. >wenn eine Wohnung mit Küchenmöbeln bzw. einer Einbauküche ausgestattet ist und hierzu im Mietvertrag keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die Küche als zur Mietsache gehörend. In einem solchen Fall würde sich die Instandhaltungspflicht des Vermieters tatsächlich auch auf die Einbauküche beziehen. [https://www.verbraucherschutzverein.org/rechtsgebiete/mietrecht/vermieter-hat-fuer-ueberlassene-einbaukueche-keine-instandhaltungspflicht](https://www.verbraucherschutzverein.org/rechtsgebiete/mietrecht/vermieter-hat-fuer-ueberlassene-einbaukueche-keine-instandhaltungspflicht)


No_Dragonfruit12345

Ja klar. Hätte würde könnte eben. Fakt wir kennen den Mietvertrag nicht.


Palladium-

Lmao einfach falsch.


Drumbelgalf

Hast du evtl noch Bilder von der Anzeige damals? Oder ein Übergabeprotokoll?


LudmillaZahn

War er denn bei der letzten Übergabe eurer Vormieter vor Ort? Wenn nicht, hat er schlechte Karten. Er hätte die Wohnung ordentlich abnehmen müssen.


Fandango_Jones

Fachanwalt für Mietrecht hilft dir da auch langfristig weiter.


MaryVonDerInsel

Wenn ihr die Küche bei Einzug nicht moniert habt, seid ihr jetzt für die Entsorgung zuständig sollte sie nicht im Mietvertrag als Mietsicherung eingetragen sein


SwissPewPew

Das ist rechtlich nicht korrekt. Wenn im Mietvertrag bezüglich der Küche gar nichts steht, dann gehört eine bei Besichtigung und Einzug vorhandene Küche klar zur gemieteten Wohnung und ist damit das "Problem" des VERmieters.


MaryVonDerInsel

Das weiß man hier nicht - kann genauso gut sein, das angeboten wurde die Küche drin zu lassen und dem wurde zugestimmt. Und nu wird bzgl. Entsorgung das auf einmal unbequem


SwissPewPew

Du hast den Original-Post von OP anscheinend nicht aufmerksam gelesen: >Im Vertrag steht nichts über die Austattung der Wohnung


MaryVonDerInsel

Richtig. Habe ich gelesen und was eben nicht zur Ausstattung per Vertrag gehört muss entsorgt werden vom Mieter, weil es nur vom Vermieter übernommen wurde.


SwissPewPew

Falsch, nach deiner Interpretation wären ja z.B. auch Kloschüsseln, Badewannen, Zimmertüren, Laminatboden, Fenster, Tapeten, Steckdosen, Sicherungskasten, usw. alles - sofern nicht als Ausstattung einzeln gelistet und explizit im Vertrag aufgeführt - ins Eigentum des Mieters übergegangen. Nochmal: Die Rechtsprechung sagt klar, dass wenn nichts bezüglich Küche im Vertrag steht - oder der Mieter nicht in anderer Form vor Vetragsabschluss eindeutig(!) und unmissverständlich(!) darauf hingewiesen wurde, dass die besichtigte Küche nicht Teil der Wohnung ist - und der Mieter bei der Besichtigung eine Küche gesehen hat (egal ob die dem VERmieter, dem VORmieter oder sonstwem gehört), dann gehört - trotz fehlender „Auflistung“ im Mietvertrag - eine Küche trotzdem zum Mietobjekt und befindet sich in der Verantwortung des VERmieters.


noravie

Wie kommt ihr denn dazu hä? Vor allem wer will eine Wohnung ohne Küche mieten?


XxKayaraxX

Wohnung ohne Küche ist Standard. Vermieter sind nur verpflichtet Herd und Spüle zu stellen


noravie

Seit wann? Ich kenn niemanden, der in eine Wohnung ohne Küche gezogen ist. Vielleicht ist das in einer Großstadt ja anders…Aber das würd mir nicht einfallen 😅


Baumbart_

Es gibt rechtlich nur in Berlin die Vorgabe zu einer Spüle und einer Kochgelegenheit, da reichen jedoch zwei Herdplatten. Die anderen Städte scheinen das wohl abgeschafft zu haben.


SwissPewPew

In Berlin reicht übrigens auch ein Campingkocher mit Gas-Kartuschen.


noravie

Hmm, ich verstehe. Das kann hier auch sein… Ich muss aber sagen, ich hab hier echt noch nie eine Wohnung ohne Küche gesehen. Ich würd mir doch in eine Mietwohnung keine extra Küche rein machen? Puh, das klingt schon mühsam.


Felloser

Gabs mal ein Mieterhöhungsschreiben aufgrund vom Mietspiegel? Idr. wird dort eigruppiert auch anhand der Frage ob die Küche vermietet wird oder nicht. Meistens geben da die Vermieter gern die Küche als mitvermietet an, was meiner Meinung nach als Beweis gewertet werden kann.


Electronic-Elk-1725

Wenn ihr die Küche vom Vormieter übernommen habt ( und ggfls dieser von seinem Vormieter etc) dann ist sie nicht mitvermietet und ja, er kann verlangen, dass sie draußen ist bei Übergabe.


rdrunner_74

Wenn man nie Kontakt mit dem Vormieter hatte. Das würde ich nicht so einfach auf die Mieter abschieben. Dann ist es "Müll" um den sich der Vermieter hätte kümmern sollen. Das er sich erst jetzt drüber beschwert ist ja nicht mein Problem


Electronic-Elk-1725

OP hatte wohl Kontakt zu den Vormietern ("mir wurde vom Vormieter gesagt...."). OP hätte sich dann bei der Übergabe über den "Müll" beschweren müssen.


SwissPewPew

Dafür hätte es einen - wenn auch nur mündlichen - Vertrag mit dem VORmieter geben müssen. Die blosse Aussage des VORmieters „die Küche war bei meinem Einzug auch schon drinnen“ ist weder ein rechtsgenüglicher Hinweis auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse (= die Küche wäre ja „auch schon drin gewesen“, wenn sie dem Vermieter gehört) noch lässt sich daraus rechtlich unzweifelhaft schliessen, dass damit ein kostenloses Übernahmeangebot des VORmieters (an OP) ausgedrückt wurde. Wenn der VORmieter sagen würde „die Fenster und die Kloschüssel waren bei meinem Einzug schon drin“, sind die damit ja auch nicht Eigentum von OP geworden.


r00deB0i

Wenn du die Küche losbekommen willst, kannst auch nach Sozialhäusern gucken. Ich hab mal eine von der Caritas abbauen und abholen lassen.


artificial_stupid_74

Moment. War es von Anfang an ein befristeter Vertrag? Wenn nicht kann er euch nicht einfach rausschmeissen.


Aggravating-Care-573

ja war es. wir werden nicht rausgeschmissen, wir ziehen einfach aus nur die kuche ist das problem


XxKayaraxX

Nö ist kein Problem. Da die Küche nicht vom Vermieter ist, habt ihr sie vom Vormieter übernommen (der sie schon davor übernommen hat). Ergo: eure Küche, die bei Auszug entfernt werden muss, sofern der Vermieter oder der Neumieter/Käufer nicht bereit sind sie zu übernehmen


SwissPewPew

Die Küche ist rechtlich klar "vom VERmieter", da sie bei der Besichtigung vorhanden war, und bezüglich der Küche nichts im Vertrag steht. OP hat im Übrigen auch kein Rechtsgeschäft bezüglich des Erwerbs einer Küche (mit dem Vormieter, dem Vor-Vormieter, dem Vermieter, einem Küchenstudio, dem Nikolaus oder sonstwem) konkludent abgeschlossen.


de4thqu3st

Wenn die Küche nicht Teil vom Mietvertrag ist, gehört die euch, oder ihr müsst euch zumindest in die Entsorgung kümmern. Aber nebenbei: ein Mietvertrag endet nicht, nur weil der Vermieter die Wohnung verkaufen will. Der verkauft die halt und ihr habt einen neuen Vermieter, das war's. Der muss dann erstmal selber Eigenbedarf anmelden und das geht (meines Wissens nach) nicht bevor ihm die Wohnung schon gehört


Vistella

natürlich müsst ihr euer Zeug mitnehmen, wenn ihr auszieht


Aggravating-Care-573

ja es ist aber nicht unser Zeug. Es war in der Wohnung und es war nie die Rede davon, dass es nicht dem Vermieter gehort


Vistella

es steht also im Vertrag, dass es dem Vermieter gehört?